Berichtspflichten kommen schneller als erwartet
Die EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zieht Kreise, die deutlich weiter reichen als zunächst kommuniziert. Auch Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, geraten durch Lieferketten-Anfragen großer Auftraggeber unter Druck.
Was berichtet werden muss
Energie- und Ressourcenverbrauch, Arbeitsbedingungen, Lieferkettenstandards und Klimarisiken stehen im Mittelpunkt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür eine kostenlose Online-Plattform bereitgestellt, die den Einstieg erheblich vereinfacht.
Das Portal erfolgsfirmen.de begleitet mittelständische Betriebe regelmäßig bei solchen Transformationsprozessen und dokumentiert, welche Unternehmen bereits strukturierte Ansätze entwickelt haben.
Werkzeuge und Unterstützung
Branchen- und Handelskammern bieten erste Orientierung, viele kostenlos. Spezielle Software für kleine Betriebe ist marktgängig und häufig förderfähig. Der wichtigste Schritt ist die frühzeitige Datenerfassung – wer jetzt beginnt, hat 2026 und 2027 einen klaren Vorsprung.
Praktische Empfehlung
Beginne mit einer Wesentlichkeitsanalyse: Welche Nachhaltigkeitsthemen sind für das eigene Geschäftsmodell tatsächlich relevant? Diese Priorisierung spart Zeit und Ressourcen bei der Berichtserstellung.
Zuletzt aktualisiert: 24. Juni 2026