Mein Kind sucht einen Ausbildungsplatz: Was Eltern tun können und was nicht

Admin

16. September 2026

Mein Kind sucht einen Ausbildungsplatz: Was Eltern tun können und was nicht

Die Suche nach einem Ausbildungsplatz ist für die meisten Jugendlichen die erste Bewerbung ihres Lebens. Eltern wollen helfen und schaden dabei manchmal mehr, als sie nützen. Vier Dinge helfen wirklich, drei sollte man lassen.

Was hilft

Fristen kennen. Große Betriebe schließen die Bewerbung neun bis zwölf Monate vor Ausbildungsbeginn, kleine oft erst wenige Wochen vorher. Wer das nicht weiß, verpasst die Konzerne und Behörden, ohne es zu merken. Der 1. August oder 1. September ist der übliche Start; die Bewerbungsphase für den Sommer 2027 läuft also jetzt.

Ein Praktikum vermitteln. In Handwerk, Pflege und Gastronomie zählt ein zweiwöchiges Praktikum mehr als jede Zeugnisnote, weil Ausbilder dabei sehen, ob jemand pünktlich ist und mit anfasst. Eltern haben oft Kontakte, die Jugendliche nicht haben — hier lohnt sich das Nachfragen im Bekanntenkreis.

Die Datenlage klären. Wie viele Stellen gibt es im Wunschberuf überhaupt in der Region, und was wird gezahlt? Das ist keine Bauchfrage. Das Portal Ausbildungsplatz.net zeigt für jeden Beruf und jede Stadt die aktuell offenen Stellen aus der Jobbörse der Bundesagentur und die übliche Vergütung je Lehrjahr — eine gute Grundlage für das Gespräch am Küchentisch.

Die Bewerbung gegenlesen. Nicht schreiben, gegenlesen. Der häufigste Absagegrund bei formal einwandfreien Unterlagen ist ein Anschreiben, in dem sich der Betriebsname austauschen ließe, ohne dass ein Satz falsch wird.

Was man lassen sollte

  • Beim Betrieb anrufen. Ausbilder wollen den Bewerber hören, nicht die Mutter. Ein Anruf der Eltern wirkt wie ein Warnsignal.
  • Zum Vorstellungsgespräch mitgehen. Bis zur Tür ist in Ordnung, hinein nicht.
  • Den eigenen Wunschberuf durchsetzen. Etwa jeder vierte Ausbildungsvertrag wird vorzeitig gelöst, und ein häufiger Grund ist ein Beruf, den jemand anderes ausgesucht hat.

Die Rechtsfragen, die Eltern betreffen

Bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter den Ausbildungsvertrag mit. Vor Beginn braucht es die ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz; der Berechtigungsschein kommt vom Einwohnermeldeamt, die Untersuchung ist kostenlos. Und: Für Auszubildende unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit acht Stunden täglich und 40 Wochenstunden als Obergrenze — Überstunden sind für Jugendliche grundsätzlich nicht zulässig. Wer das kennt, erkennt Betriebe, die es nicht so genau nehmen, früh genug.

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